Kleiner Prüfstrom

Festgelegter Wert des Stromes, der (unter festgelegten Bedingungen) innerhalb einer festgelegten Zeit (Konventionelle Zeit) von der Sicherung NICHT ausgeschaltet werden darf. Gilt für Ganzbereichssicherungen, z.B. einer gG-Sicherung. Üblicherweise beträgt der kleine Prüfstrom das 1,25fache des Bemessungsstromes.